Hallo Uwe,
hier noch zwei weitere Fotos, allerdings im Zimmer gemacht bei schlechtem Licht :'(
Die untere Zahl ist eine 16.
Zum Thema Waffengesetz §42 ( ich denke der ist es), tragen von Anscheinswaffen in der Öffentlichkeit ist verboten, ein Scabbard ist jedoch keine Waffe, erst der Garant macht das Problem.
Soweit ich es verstanden habe, darf eine entmilitarisierte Waffe nur verschlossen transportiert werden - ich vermute mal z.B zu einer Austellung mit geschlossener Gesellschaft , ich bin aber nicht ganz sicher.
ok hier kommt ein link der es genauer beschreibt:
http://www.juraforum.de/gesetze/waffg/42a-verbot-des-fuehrens-von-anscheinswaffen-und-bestimmten-tragbaren-gegenstaenden
In den USA werden in der elektronischen Bucht einige scabbards noch angeboten zum Teil zu horrenden Preisen.
Auf der Suche nach einer USA Fahne mit 48 Sternen bin ich in Louisiana gelandet --18US$ inklusiver Versand.
Mal schauen ob das klappt. Würde sich ganz nett machen.
Gruß
Rudolf