Seite 2 von 3
AHK Jeep CJ5
Verfasst: Montag 18. August 2008, 15:26
von Bonikowski
Hallo zusammen!
Den Beitrag habe ich gelesen. gilt das denn auch für BJ.68 Jeep u. BJ.58 Anhänger? Hier mal 2 Bilder.
Gruß Jens

AHK Jeep CJ5
Verfasst: Dienstag 19. August 2008, 05:22
von CanadaChris
der Anhänger dürfte älter sein, beim Fahrzeug denk ich mal du setzt dich mit Uwebusch zusammen.
Da meine Kisten andere Baujahre haben, kann ich dir wohl nicht weiterhelfen.
Gruss Chris
AHK Jeep CJ5
Verfasst: Dienstag 19. August 2008, 07:58
von uwebusch
Hallo zusammen,
ich hab ja noch das gleiche Problem mit meinem M38A1 Bj 58.
Eintrag: Nur zu Rangier- und Abschleppzwecken.
Ich war am bei Herrn Pinn von Neiske&Pinn und hab mich u.a. auch über diese Thema mit Ihm unterhalten.
Er sagt sinngemäß: von BJ50 muss der TüV eintragen. Ab Bj50 nicht, liegt aber etwas im ermessen des TüV Menschen. Er sagt bei den Fahrzeugen die N&P zugelassen hat wurden immer Hänger und Kupplung zusammen eingetragen. Und eine Gewichtsbeschränkung für den Hänger (300kg) eingetragen.
@Bonikowski: wenn Du die Kupplung eingetragen hast, wäre ich für einen Brief/scheinkopie mehr als dankbar.
Von jedem anderen natürlich auch.
Gruß
Uwe
AHK Jeep CJ5
Verfasst: Dienstag 19. August 2008, 10:25
von DocUwe
Irre!
Bei meinem JK ist die Haken- (oder auch genannt Nato-) Kupplung eingetragen, da sie ein E-Prüfzeichen hatte (Fa. Rockinger). Wenn es tatsächlich mit Deiner Kupplung Probleme geben sollte, kaufe Dir hat eine von Rockinger und alles ist wieder gut.
Wenn alle Stricke reissen, rufe den lieben Herrn Rombach an, er sieht dann immer einen Ausweg.
Gruss Uwe
AHK Jeep CJ5
Verfasst: Dienstag 19. August 2008, 11:22
von Claude
......
Ich war am bei Herrn Pinn von Neiske&Pinn und hab mich u.a. auch über diese Thema mit Ihm unterhalten.
Er sagt sinngemäß: von BJ50 muss der TüV eintragen. Ab Bj50 nicht, liegt aber etwas im ermessen des TüV Menschen. Er sagt bei den Fahrzeugen die N&P zugelassen hat wurden immer Hänger und Kupplung zusammen eingetragen. Und eine Gewichtsbeschränkung für den Hänger (300kg) eingetragen.
300Kg Gesamtgewicht vom Hänger? ??? ??? ???
Beim Leergewicht von 265Kg

:o :o
AHK Jeep CJ5
Verfasst: Mittwoch 20. August 2008, 05:17
von CanadaChris
soweit mir bekannt, ist das Baujahr wurscht. Der Tag der ersten Zulassung ist entscheident und wenn der vor dem 1.1.1954 hat man keine Probleme.
Mein Bantam T3 wurde als 600KG Anhänger ohne Bremse eingetragen.
Gruss Chris
AHK Jeep CJ5
Verfasst: Mittwoch 20. August 2008, 05:54
von uwebusch
Irre!
.....
Wenn alle Stricke reissen, rufe den lieben Herrn Rombach an, er sieht dann immer einen Ausweg.
Gruss Uwe
Hallo DocUwe,
(Uwe reichts ja nicht, gibt mittlerweile zu viel von uns), den Herrn Rombach treffe ich voraussichtlich am 31.08.08 in Mühlheim. Da werde ich ihn mal um Rat fragen.
Er bringt mir PTO/Welle/hinteres Zapfwellengetriebe für meinen CJ2A mit.
Gruß Uwe
AHK Jeep CJ5
Verfasst: Mittwoch 20. August 2008, 08:29
von DocUwe
Aha, die habe ich schon gesehen, wie er sie mir stolz zeigte!!
Schau mal, was da hinten an der Wand steht :D

AHK Jeep CJ5
Verfasst: Donnerstag 21. August 2008, 05:02
von CanadaChris
wo ???
AHK Jeep CJ5
Verfasst: Donnerstag 21. August 2008, 14:10
von DocUwe
schlechte Perspective, tschuldigung!
Ich darf mich jetzt übrigends schon mal langsam verabschieden: Wir fahren alle am Sonntag, 24.8. bis 07.09. 14 Tage mit der Bahn nach Cuxhaven. Jahresurlaub. Mittlerweile kommt am Sonntag ebenso der MB mit Rombach hierher (geheilt!). Leider habe ich in Cux keinen online-Anschluss!
Liebe Grüsse Uwe