Den Beitrag habe ich gelesen. gilt das denn auch für BJ.68 Jeep u. BJ.58 Anhänger? Hier mal 2 Bilder.
Gruß Jens


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Ich war am bei Herrn Pinn von Neiske&Pinn und hab mich u.a. auch über diese Thema mit Ihm unterhalten.
Er sagt sinngemäß: von BJ50 muss der TüV eintragen. Ab Bj50 nicht, liegt aber etwas im ermessen des TüV Menschen. Er sagt bei den Fahrzeugen die N&P zugelassen hat wurden immer Hänger und Kupplung zusammen eingetragen. Und eine Gewichtsbeschränkung für den Hänger (300kg) eingetragen.
Irre!
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Wenn alle Stricke reissen, rufe den lieben Herrn Rombach an, er sieht dann immer einen Ausweg.
Gruss Uwe