
Rammschutz für YJ
Rammschutz für YJ
Moin, woher bekomme ein einen schwarzen Rammschutz incl. TÜV-Gutachten für meinen YJ ? Die verchromten ,,Eisdielen,,-Rammen find ich 

Rammschutz für YJ
Ich nehme an Du meinst einen Rammbügel, bemüh´ mal die Suchfunktion, da findest Du jede Menge zum Thema Bügel und TÜV.
Gruß Mick
P.S. Original TJ-Stoßstange (fast neu ;D ) hätte ich noch.
Gruß Mick
P.S. Original TJ-Stoßstange (fast neu ;D ) hätte ich noch.
roter 2005er TJ 5,3, Winde 9,5 XP.
Rammschutz für YJ
@ mick, dank dir, habe ich schon versucht ! Da gehts hauptsächlich darum, obs überhaupt noch erlaubt sind.
Gruß Ralf
Gruß Ralf
Rammschutz für YJ
Ich kann Dir eine schwarze NY-Ramme samt Stoßstange von meinem TJ anbieten. Meiner Meinung nach gehört sie sogar an den YJ da sie beim TJ die Scheinwerfer leicht verdeckt hatte. ::)
Das Auto fuhr so Jahre lang auf der Straße rum und ging zum TÜV und keiner wollte was sehen.....als ich dann den TJ gekauft habe, musste die Ramme weichen......und wartet auf ein neues Jeep-Leben im Fahrtwind
Bei Interesse schick einfach eine PM dann kann ich Dir Bilder schicken wie sie aussieht. Dann kannst Du auch vorab mal mit nem TÜV´ler sprechen wie es mit ner Eintragung aussieht.
Grüße, Alex
Das Auto fuhr so Jahre lang auf der Straße rum und ging zum TÜV und keiner wollte was sehen.....als ich dann den TJ gekauft habe, musste die Ramme weichen......und wartet auf ein neues Jeep-Leben im Fahrtwind

Bei Interesse schick einfach eine PM dann kann ich Dir Bilder schicken wie sie aussieht. Dann kannst Du auch vorab mal mit nem TÜV´ler sprechen wie es mit ner Eintragung aussieht.
Grüße, Alex
Rammschutz für YJ
Hi,
wenn du etwas zu dem Thema Eintragung mitbekommst, würdest du mal drüber berichten? Ich hab sei ein paar Tagen einen YJ mit New Yorker, die aber nicht eingetragen ist, obwohl schon seit 14 Jahren am Auto. Das Auto stand bis Mitte 2007, Papiere verloren, dann vom Vorbesitzer aus Dornröschenschlaf geholt, restauriert, aber der TÜV hat bei Vollgutachten akzeptiert, aber nicht eingetragen. Das bräuchte man nicht ...
Gruß Armin
wenn du etwas zu dem Thema Eintragung mitbekommst, würdest du mal drüber berichten? Ich hab sei ein paar Tagen einen YJ mit New Yorker, die aber nicht eingetragen ist, obwohl schon seit 14 Jahren am Auto. Das Auto stand bis Mitte 2007, Papiere verloren, dann vom Vorbesitzer aus Dornröschenschlaf geholt, restauriert, aber der TÜV hat bei Vollgutachten akzeptiert, aber nicht eingetragen. Das bräuchte man nicht ...
Gruß Armin
Rammschutz für YJ
@ Latino, klar mache ich !!
Wenn ich näheres weiß ( bis zur Eintragung oder Ablehnung) stell ichs hier ein.
Gruß un schönes WE
Ralf
Wenn ich näheres weiß ( bis zur Eintragung oder Ablehnung) stell ichs hier ein.
Gruß un schönes WE
Ralf
Rammschutz für YJ
Nach Aussage des TÜV Süd-Bayern sind ausschließlich Rammen erlaubt, die ein entsprechendes Gutachten auf EU-Basis vorweisen können ( Unfallwirkung insbesondere bei Fußgängern). Sieht daher bei mir eher schlecht aus. :'(
@ Latino : Ob das auch bei dir gilt, weiß ich nicht. Merkwürdig ist die Aussage deines TÜVlers schon, schließlich muss man doch irgentetwas vorweisen können ( Polizei, TÜV-Termin etc. )
Bleibe weiter dran, Grüße an alle
Ralf
@ Latino : Ob das auch bei dir gilt, weiß ich nicht. Merkwürdig ist die Aussage deines TÜVlers schon, schließlich muss man doch irgentetwas vorweisen können ( Polizei, TÜV-Termin etc. )
Bleibe weiter dran, Grüße an alle
Ralf
Rammschutz für YJ
Hi,
meines Erachtens werden die Frontbügel noch eingetragen.
Das Problem ist, dass der TÜV nur nicht mehr darauf hinweist, dass sie eingetragen werden.
Zur Zeit ist es wohl so, dass es rechtlich in der Schwebe liegt, die Bügel einzutragen oder nicht, also noch nicht in die Rechtsvorschriften aufgenommen.
Hatte einen Artikel einer Zeitschrift aus dem letzten Jahr dem TÜV'ler vorgelegt und er bestätigte mir das.
Meinen Bügel habe ich dieses Jahr im September eintragen lassen.
Also warum sollen beim TÜV Süd andere Regeln gelten als beim TÜV Nord. Wenn Du Gutachten hast, sollte auch eine Eintragung möglich sein.
Bundesrecht gilt im Süden wie im Norden.
Wenn ich den Artikel finde, gebe ich nochmal laut was drinsteht.
Gruß Roland
meines Erachtens werden die Frontbügel noch eingetragen.
Das Problem ist, dass der TÜV nur nicht mehr darauf hinweist, dass sie eingetragen werden.
Zur Zeit ist es wohl so, dass es rechtlich in der Schwebe liegt, die Bügel einzutragen oder nicht, also noch nicht in die Rechtsvorschriften aufgenommen.
Hatte einen Artikel einer Zeitschrift aus dem letzten Jahr dem TÜV'ler vorgelegt und er bestätigte mir das.
Meinen Bügel habe ich dieses Jahr im September eintragen lassen.
Also warum sollen beim TÜV Süd andere Regeln gelten als beim TÜV Nord. Wenn Du Gutachten hast, sollte auch eine Eintragung möglich sein.
Bundesrecht gilt im Süden wie im Norden.
Wenn ich den Artikel finde, gebe ich nochmal laut was drinsteht.
Gruß Roland
Rammschutz für YJ
Hallo Elliot, hab mich blöd ausgedrückt, sorry !
Ich habe mir einen gebrauchten Rammschutz OHNE Gutachten gekauft, so meine ich das mit : ,,siehts bei mir schlecht aus ,, . Wenn ich den TÜVlern das Gutachten vorgelegt hätte, wär er sofort (ohne wenn und aber ) eingetragen worden ! Dein Artikel interssiert mich brennend !!!
Achja, noch ne Frage : Wenn ich z.B. nen Rammschutz eintragen lassen möcht, reicht die Vorlage des Gutachtens beim TÜV oder muss ich den dranbauen ?(Verlust der ABE)
Ich habe mir einen gebrauchten Rammschutz OHNE Gutachten gekauft, so meine ich das mit : ,,siehts bei mir schlecht aus ,, . Wenn ich den TÜVlern das Gutachten vorgelegt hätte, wär er sofort (ohne wenn und aber ) eingetragen worden ! Dein Artikel interssiert mich brennend !!!
Achja, noch ne Frage : Wenn ich z.B. nen Rammschutz eintragen lassen möcht, reicht die Vorlage des Gutachtens beim TÜV oder muss ich den dranbauen ?(Verlust der ABE)
Rammschutz für YJ
Aus einer Mitteilung des TÜV Nord geht hervor, dass die EG-Typ-genehmigungspflicht für Frontschutzbügel, die am 25.Mai 2007 in Kraft trat, schon wieder ungültig ist. Grund: Die Regelung wurde in Deutschland nicht in nationales Recht umgesetzt. Bestehende ABE und Teilegutachten bleiben daher auch für sogenannte starre Bügel weiter gültig.
Der Tüv dazu wörtlich: "Dieser Umstand ist bei Kundenanfragen zu berücksichtigen, jedoch nicht aktiv zu vermarkten."
Dieser Artikel stand in der November 2007 Ausgabe der 4Wheel-Fun.
Den Artikel ansich habe ich nicht mehr gefunden, gehe aber davon aus, dass wenn Du Dich an die Redaktion/Leserservice redaktion_4wf@motorpresse.de
wendest, Dir dort weiter geholfen wird.
2. Nur mit ABE/Gutachten zum TÜV zu gehen und das Teil eintragen zu lassen geht nicht. Es wird nur eingetragen, was auch verbaut wurde.
Weiterhin wird sich doch ein Gutachten auftreiben lassen. Meine das sollte kein Problem sein. Der "Rammschutz" wird ja auch nicht mehr im Fahrzeugschein eingetragen. Bekommst eine Bescheinigung und "kannst" es eintragen lassen. Kann es nicht zufällig sein, dass das Teil bereits montiert war, aber lediglich beim Kauf die Bescheinigung verloren gegangen ist ( Bestandschutz ) :-)
Gruß
Roland
Der Tüv dazu wörtlich: "Dieser Umstand ist bei Kundenanfragen zu berücksichtigen, jedoch nicht aktiv zu vermarkten."
Dieser Artikel stand in der November 2007 Ausgabe der 4Wheel-Fun.
Den Artikel ansich habe ich nicht mehr gefunden, gehe aber davon aus, dass wenn Du Dich an die Redaktion/Leserservice redaktion_4wf@motorpresse.de
wendest, Dir dort weiter geholfen wird.
2. Nur mit ABE/Gutachten zum TÜV zu gehen und das Teil eintragen zu lassen geht nicht. Es wird nur eingetragen, was auch verbaut wurde.
Weiterhin wird sich doch ein Gutachten auftreiben lassen. Meine das sollte kein Problem sein. Der "Rammschutz" wird ja auch nicht mehr im Fahrzeugschein eingetragen. Bekommst eine Bescheinigung und "kannst" es eintragen lassen. Kann es nicht zufällig sein, dass das Teil bereits montiert war, aber lediglich beim Kauf die Bescheinigung verloren gegangen ist ( Bestandschutz ) :-)
Gruß
Roland