Türschaniere JK gammeln!

Jeep Wrangler JK und JK Unlimited (2007 - 2018)
lahriminator
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Türschaniere JK gammeln!

Beitrag von lahriminator »

Hi zusammen.

So nach nichteinmal 2 Jahren habe ich an meinen JK mal die Türen demontiert um offen zu fahren!
Leider hat mich beim ausbauen der Türen beinahe der Schlag getroffen!
Die Sicherungsschrauben gingen schon schwer heraus und waren innen stark korodiert!
Nachdem ich drei Türen weg hatte wollte die letzte nicht freiwillig raus.
Ich musste mit W40 Sprühöl kräftig von unten sprühen bis ich sie frei und lose hatte!

Und als alles drausen war habe ich in den Schanieren mächtige rostkrümel gesehen.
Ich habe mit ner kleinen bürste erstmal alles ausgebürstet.
Dann mit W40 fett eingelöt und 2 tage wirkeln lassen.
Dann wieder gereinigt und dann mit Silkionspray alles gefettet bevor ich die Türen wieder eingebaut hab.

Es ist echt erbärmlich wie der JK gammelt.
Selbst die Sitzgestelle rosten.
(Hab ich bei meinem sehr wehig, andere haben das übler
Der JK wird sicher keine 20 Jahre, vorher ist er verfault!

Also ich kann nur jedem raten die Türschaniere einmal im jahr zu fetten!
Sonst gammels zu und die türen gehen permanent schwer zu und auf!
Jeep Wrangler Unlimited 2,8 CRD.
4" Fahrwerk ASP-Eberle und Chrom Kühlergrillblende.
4:56 Achsübersetzung
Reifen: Cooper STT 35"x12,5"x17 MT auf ProComp Felgen.
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Zide

Türschaniere JK gammeln!

Beitrag von Zide »


So nach nichteinmal 2 Jahren habe ich an meinen JK mal die Türen demontiert um offen zu fahren!

Hallo lahriminator,

so spät? Mann o mann, offen fahren war das Erste, was ich mit meinem JK gemacht hatte, bin sogar offen vom Händler nach Hause gefahren.

Aber zur Sache: Deinen Ärger kann ich sehr gut verstehen! An meinem JK habe ich dieses Jahr (auch nach zwei Jahren) an den Scharnieren auch "Flugrost" entfernen lassen, ebenso an der Verschraubung der Windschutzscheibe.

Möchte nach deiner Schilderung nicht wissen, wie es in den Hohlräumen aussieht. Sobald ich eine Halle habe, werde ich der Sache mal auf den Grund gehen.

Was denkt sich ein Hersteller wie Jeep eigentlich dabei, eine solche Qualität abzuliefern? (Ok, habe auch schon mitbekommen, dass bei anderen Marken auch heftige Probleme am Nervenkostüm kratzen, es scheint ein durchgängiges Ärgernis zu sein.)

Ich liebe meinen JK und hoffe, ihn noch lange Jahre zu fahren. Aber eigentlich wollte ich mir die ersten fünf Jahre überhaupt keine Gedanken über die Qualität bzw. Rost machen. Mal sehen, wie es sich weiter entwickelt.

Gruß
Zide
lahriminator
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Türschaniere JK gammeln!

Beitrag von lahriminator »


Hallo lahriminator,

so spät? Mann o mann, offen fahren war das Erste, was ich mit meinem JK gemacht hatte, bin sogar offen vom Händler nach Hause gefahren.

Aber zur Sache: Deinen Ärger kann ich sehr gut verstehen! An meinem JK habe ich dieses Jahr (auch nach zwei Jahren) an den Scharnieren auch "Flugrost" entfernen lassen, ebenso an der Verschraubung der Windschutzscheibe.

Möchte nach deiner Schilderung nicht wissen, wie es in den Hohlräumen aussieht. Sobald ich eine Halle habe, werde ich der Sache mal auf den Grund gehen.

Was denkt sich ein Hersteller wie Jeep eigentlich dabei, eine solche Qualität abzuliefern? (Ok, habe auch schon mitbekommen, dass bei anderen Marken auch heftige Probleme am Nervenkostüm kratzen, es scheint ein durchgängiges Ärgernis zu sein.)

Ich liebe meinen JK und hoffe, ihn noch lange Jahre zu fahren. Aber eigentlich wollte ich mir die ersten fünf Jahre überhaupt keine Gedanken über die Qualität bzw. Rost machen. Mal sehen, wie es sich weiter entwickelt.

Gruß
Zide


Hi,

als Jeep neuling baut man nicht gleich die Türen ab!
Vorallem wenn man keinen passenden Torx hat!
Naja ich hab mich erst ausgiebig mit dem Faltdach befasst!

Ja also Hohlraumversiegelung hab ich gleich machen lassen.

Ja bei nem Auto für 40.000€ aufwärts ist es schon mächtig erbärmlich wie hier der Rost zuschlägt!

Also Deine Vorstellung Deinen JK viele Jahre zu fahren, geht wirklich nur, wenn Du ihn alle zwei Jahre in Hohlraumversiegelung badest!

Als absoluter Auto-NICHT- Schrauber, habe ich zwischenzeitlich angefangen mit ne Hohlraumversiegelung die transparent ist zu kaufen und hab jede Schraube und alles was gammeln kann sowie sie Aufnahmen vom Lenkstabie damit fett eingenebelt!

Wenns drunter weiter rostet seh ichs jedenfalls, und das
Zeug geht wieder von alleine mit der Zeit durchs waschen weg. Dann leg ich halt wieder ne Schicht drauf.

Das ich mal bei nem Neuwagen selber dahinter her sein muss wie der "Täufel hinter der armen Seele" das nichts rostet ist schon ne echt üble Sache!

Hätten wir uns nen alten TJ oder CJ7 oder CJ8 geholt hätten wir weniger Probleme. Die Jeeps sind besser.

Schau mal bei Dir in den Vordersitzen! Rückenlehne ganz nach hinten kippen und dann links und rechts dam Schanier wo Du die Rückenlehne nach hinten kippst, da kannst Du den Sitzbezug zur Seite ziehen!
Da hat meiner auch gerostet! Hat mir n anderer JK Fahrer gezeigt!
Der hatte das noch übler!

Ich mach auf jeden Fall für meinen JK ne Anschlussgarantie und Quäl meinen Freundlichen mit den Mängeln biss er kotzt!
Mir egal bei über 40.000€ für die Kiste muss das drinn sein!
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JK AnDi
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Türschaniere JK gammeln!

Beitrag von JK AnDi »

Hallo,

mich hat ja fast die Angst gepackt, als ich das gelesen habe. :'(
Zur kleinen Ehrenrettung von Jeep: bei mir (noch) nicht.
Habe die Türen abgebaut, gingen etwas schwer rauszuheben, aber nach eineinhalb Jahren nichts von Korrosion zu erkennen und die Sitze sind zum Glück auch i.O. :)

VG Dietrich
JK 2,8CRD, Automatik, XHD Front Bumper mit Warn 9,5ti
2"OME, 285/70-R17 Cooper Discoverer STT auf 9x17 W-TEC Extreme, SDB-160 Dual Beam
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lahriminator
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Beitrag von lahriminator »

Hallo,

mich hat ja fast die Angst gepackt, als ich das gelesen habe. :'(
Zur kleinen Ehrenrettung von Jeep: bei mir (noch) nicht.
Habe die Türen abgebaut, gingen etwas schwer rauszuheben, aber nach eineinhalb Jahren nichts von Korrosion zu erkennen und die Sitze sind zum Glück auch i.O.  :)

VG Dietrich



Mein Glückwunsch!

Hast schon die neuen Rückrufaktion wegen der Bremsschläuche mitbekommen?

http://www.autobild.de/artikel/jeep-wrangler-rueckruf_1214380.html

Gilt das nur für den Kurzen oder auch den 4 Türer?
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JK AnDi
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Beitrag von JK AnDi »

Hast schon die neuen Rückrufaktion wegen der Bremsschläuche mitbekommen?

Wurde schon im Mai im Rahmen der Inspektion überprüft, ohne vorherige Benachrichtigung.
War alles i.O.

Dietrich
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lahriminator
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Beitrag von lahriminator »


Wurde schon im Mai im Rahmen der Inspektion überprüft, ohne vorherige Benachrichtigung.
War alles i.O.

Dietrich


Oh, da muss ich mal nachfragen, ob das bei mir auch gemacht wurde!
Vieleicht wusste mein Freundlicher ja noch nichts davon, als ich vor 2 Wochen zum Kundendienst da war?
Zuzutrauen ist es denen jedenfalls!
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Beitrag von Zide »

Wenn du wissen willst, welche Recalls anstehen, probier mal die amerikanische Jeep-Homepage aus:

http://www.jeep.com/webselfservice/jeep/index.jsp

dann:

I need RECALL OR CUSTOMER SATISFACTION NOTIFICATION INFORMATION.

Allerdings befürchte ich, dass nur amerikanische VIN's dort abgerufen werden können. (Bei meinem klappt's natürlich, der letzte Recall ist auch tatsächlich aus der Liste verschwunden.)

Falls auch deine VIN dort abrufbar ist, gibt bitte eine kurze Info, das würde mich interessieren.

Aber jetzt natürlich das Highlight:

Über diese Site werden alle fahrzeugspezifischen Recalls angezeigt:

http://www-odi.nhtsa.dot.gov/

dann im linken Menü: Safety Recalls
anschließend: Search for a Recall

dann von 1 (Type) über 2 (Model Year) bis 5 (Component) alle Wrangler Daten eingeben.
Bei Component nichts eingeben sondern direkt "Retrieve Recalls" anklicken.

Und die Liste hältst du deinem Freundlichen unten die Nase.

Viel Erfolg
Zide
Zide

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Beitrag von Zide »



Hi,

als Jeep neuling baut man nicht gleich die Türen ab!
Vorallem wenn man keinen passenden Torx hat!
Naja ich hab mich erst ausgiebig mit dem Faltdach befasst!


Du, das meinte ich ja auch gar nicht.  ;)

Auf deinem Avatar-Bild hat dein JK doch ein Softtop.
Ich dachte, du hättest ähnlich wie ich, direkt das Softtop zurückgeklappt.

OK, ich hab meinen im Mai 2008 abgeholt, herrlicher Sonnenschein und schön warm...
Bei Regen hätte ich's vermutlich auch geschlossen gelassen.

Aber zum Thema Türen beim JK abbauen. Ich hab hier mal einen sehr interessanten Link aus einem anderen Forum, in dem sehr informativ auf diese Problematik eingegangen wird:

xxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxx

(Ich hoffe, dass ich mit dieser Verlinkung nicht gegen eine Forenregel verstoße, die mir nicht bekannt ist.
Ansonsten bitte ich um Info durch den Admin.)

Ah, ich seh schon, dieser Forumslink ist hier nicht erwünscht, warum auch immer... ???

Zitat:
----------------------------------------------------------

Hier aber die Zusammenfassung der Antworten von Kraftfahrtbundesamt, ADAC, TÜV Nord, und meinem örtlichen Straßenverkehrsamt:


Wir müssen zwischen Fahrzeugen unterscheiden, die ihre Betriebserlaubnis in Deutschland per Einzelabnahme oder auf Grund einer EU-Betriebserlaubnis erhalten haben. Listen wir mal nach Typen:


Jeep Wrangler YJ:
Meine Recherchen und die Auskunft von Jeep Deutschland haben ergeben, dass ALLE YJ-Modelle bis Modelljahr 1996 nicht per Typprüfung durch das Kraftfahrtbundesamt zugelassen worden, sondern ausschließlich durch Einzelabnahmen nach §21 StVZO (Einzelabnahme) ihre Betriebserlaubnis für Deutschland erhalten haben. Das ist erkennbar an der Schlüsselnummer "00000" unter Punkt 2.2 in der Zulassungsbescheinigung.

Das Kraftfahrtbundesamt erklärte mir auf Anfrage, dass dort keine Homogolationsunterlagen vorliegen, und damit gibt auch keine "Typen-Betriebserlaubnis" für den Jeep Wrangler YJ.

Da in diesen Einzelabnahmen und damit dann auch in die Fahrzeugbriefe NICHT eingetragen worden ist, dass der YJ nur MIT Türen im öffentlichen Straßenverkehr bewegt werden darf, können YJ-Jahrer, die unter Punkt 2.2 im Fahrzeugschein die Schlüsselnummer 00000 stehen haben (und dass müssten eigentlich alle sein), ganz legal ohne Türen fahren (natürlich nur mit Gurt und Zusatz-Spiegeln).

Und da die gesamt Baureihe des YJ VOR 1996 (Stichtag der EU-Norm für Aufprallschutz, RL 96/27/EG über den Schutz der Kraftfahrzeuginsassen beim Seitenaufprall und der RL 96/79/EG über den Schutz der Kraftfahrzeuginsassen beim Frontalaufprall) in Verkehr gekommen ist, können die also auch sowieso nicht für den YJ gelten. Eine Auflage für das Fahren MIT Türen müsste dann ganz deutlich in den Fahrzeugpapieren vermerkt sein.

Ausnahme:
Der TÜV Rheinland hat 1995 ein Mustergutachten für Einzelabnahmen von Jeep YJ erstellt, dass dann Grundlage für alle Einzelzulassungen von Jeep YJ nach 1995 war. In diesem Mustergutachten Nr. 55270287-02 vom 09.10.1995 wird der Fahrzeugaufbau beschrieben als: 2-türiger Pkw, offen, Hardtop oder Klappverdeck. Die Anlage 1 des Musterberichts (Bild) zeigt das Fahrzeug ausschließlich mit Türen.

Weiter ist unter IV Punkt 1. (Änderungen, wahlweise Ausrüstung, Rüstzustände) die Möglichkeit des Entfernens der Türen nicht aufgeführt.
Damit gilt für alle YJ, die auf Grund dieses Mustergutachtes zugelassen worden sind, dann eine Türenpflicht. Das ist nachvollziehbar und logisch.

Mir ist jedoch nicht bekannt, inwieweit man diese YJ mit Türenpflicht und andere YJ ohne Türenpflicht bei einer Kontrolle unterscheiden könnte, denn beide haben als Schlüsselnummer die "00000" eingetragen. Ob diese YJ mit Türenpflicht dann noch den Zusatz "Fahren im öffentlichen Straßenverkehr nur mit Türen" im Schein stehen haben, kann ich nicht sagen - sowas habe ich bisher auch noch nicht gesehen.

Jeep Deutschland beruft sich auf diesen Musterprüfbericht und begründet damit seine Ansicht, dass ALLE Jeep (CJ, YJ, TJ) auf der Straße nur MIT Türen fahren dürfen. Das ist rechtlich jedoch nicht bindend.

Dieser Musterprüfbericht galt übrigens genau 10 Jahre ab dem Tag der Ausstellung - somit ist er inzwischen ab 2005 ungültig, und kann nicht mehr zur Neu-Prüfungen von importierten YJ herangezogen werden. Weder Jeep Deutschland noch der TÜV Rheinland waren jedoch in der Lage, mir noch eine Kopie dieses Musterprüfberichtes zur Verfügung zu stellen.


Jeep Wrangler TJ:
Im Jahr 1996 sind wie schon erwähnt die EU-Vorschriften über den Aufprallschutz in Kraft getreten. Diese Vorschriften ( RL 96/27/EG über den Schutz der Kraftfahrzeuginsassen beim Seitenaufprall und der RL 96/79/EG über den Schutz der Kraftfahrzeuginsassen beim Frontalaufprall) gelten für alle Fahrzeugbauserien mit EG-Typgenehmigung.

Der TJ hat eine solche EU-Typgenehmigung - Nr. e11*93/81*0043 - und zwar von der britischen Prüfbehörde, dem Gegenstück unseres deutschen KBA. Auf Grund dieser Genehmigung haben alle TJ in Deutschland ihre Fahrzeugbriefe bekommen.

Somit gelten die oben genannten Anforderungen AUCH FÜR DEN TJ. Laut Auskunft des Kraftfahrtbundesamtes ist der TJ MIT Türen in die Prüfung gegangen und hat dann die Genehmigung bekommen - somit sind beim TJ die Türen Teil der Voraussetzung für die Erlangung eines deutschen Fahrzeugbriefes. Baut man die Türen aus, sind die Voraussetzungen die der Wagen beim Crash-Test erfüllt hat nicht mehr gegeben.

Daraus ergibt sich, dass beim Jeep Wrangler TJ durch das Fahren ohne Türen die Betriebserlaubis erlischt. So ist ist das Fahren ohne Türen beim TJ nicht zulässig.

Das gilt dann gleichermaßen auch für alle später in Verkehr gekommenen Modelle (JK, JK unlimited).


Ausnahme:
Hat ein TJ auf Grund einer Einzelabnahme nach §21 StVZO (erkennbar an der Schlüsselnummer "00000" in der Zulassungsbescheinigung) eine Betriebserlaubnis erhalten, so gilt die Türenpflicht NICHT, denn laut Auskunft des TÜV Nord sind die Richtlinien ( RL 96/27/EG über den Schutz der Kraftfahrzeuginsassen beim Seitenaufprall und der RL 96/79/EG über den Schutz der Kraftfahrzeuginsassen beim Frontalaufprall] bei Einzelabnahmen nach §21 StVZO NICHT anzuwenden. Diese TJ dürfen auch ohne Türen fahren.


Aussage von Jeep Deutschland:
Jeep Deutschland vertritt den Standpunkt, dass das Fahren im öffentlichen Straßenverkehr nur MIT Türen zulässig ist. Aus Herstellersicht ist das nachvollziehbar, um bei Unfällen Regreßansprüche abzuwenden.
Das ist jedoch rechtlich nicht bindend, da die straßenverkehrsrechtlichen Vorschriften dem vorgehen.

--------------------------------------------
Zitat Ende

Viele Grüße
Zide
lahriminator
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Du, das meinte ich ja auch gar nicht.  ;)

Auf deinem Avatar-Bild hat dein JK doch ein Softtop.
Ich dachte, du hättest ähnlich wie ich, direkt das Softtop zurückgeklappt.

OK, ich hab meinen im Mai 2008 abgeholt, herrlicher Sonnenschein und schön warm...
Bei Regen hätte ich's vermutlich auch geschlossen gelassen.

Aber zum Thema Türen beim JK abbauen. Ich hab hier mal einen sehr interessanten Link aus einem anderen Forum, in dem sehr informativ auf diese Problematik eingegangen wird:

xxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxx

(Ich hoffe, dass ich mit dieser Verlinkung nicht gegen eine Forenregel verstoße, die mir nicht bekannt ist.
Ansonsten bitte ich um Info durch den Admin.)

Ah, ich seh schon, dieser Forumslink ist hier nicht erwünscht, warum auch immer...  ???

Zitat:
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Hier aber die Zusammenfassung der Antworten von Kraftfahrtbundesamt, ADAC, TÜV Nord, und meinem örtlichen Straßenverkehrsamt:


Wir müssen zwischen Fahrzeugen unterscheiden, die ihre Betriebserlaubnis in Deutschland per Einzelabnahme oder auf Grund einer EU-Betriebserlaubnis erhalten haben. Listen wir mal nach Typen:


Jeep Wrangler YJ:
Meine Recherchen und die Auskunft von Jeep Deutschland haben ergeben, dass ALLE YJ-Modelle bis Modelljahr 1996 nicht per Typprüfung durch das Kraftfahrtbundesamt zugelassen worden, sondern ausschließlich durch Einzelabnahmen nach §21 StVZO (Einzelabnahme) ihre Betriebserlaubnis für Deutschland erhalten haben. Das ist erkennbar an der Schlüsselnummer "00000" unter Punkt 2.2 in der Zulassungsbescheinigung.

Das Kraftfahrtbundesamt erklärte mir auf Anfrage, dass dort keine Homogolationsunterlagen vorliegen, und damit gibt auch keine "Typen-Betriebserlaubnis" für den Jeep Wrangler YJ.

Da in diesen Einzelabnahmen und damit dann auch in die Fahrzeugbriefe NICHT eingetragen worden ist, dass der YJ nur MIT Türen im öffentlichen Straßenverkehr bewegt werden darf, können YJ-Jahrer, die unter Punkt 2.2 im Fahrzeugschein die Schlüsselnummer 00000 stehen haben (und dass müssten eigentlich alle sein), ganz legal ohne Türen fahren  (natürlich nur mit Gurt und Zusatz-Spiegeln).

Und da die gesamt Baureihe des YJ VOR 1996 (Stichtag der EU-Norm für Aufprallschutz, RL 96/27/EG über den Schutz der Kraftfahrzeuginsassen beim Seitenaufprall und der RL 96/79/EG über den Schutz der Kraftfahrzeuginsassen beim Frontalaufprall) in Verkehr gekommen ist, können die also auch sowieso nicht für den YJ gelten. Eine Auflage für das Fahren MIT Türen müsste dann ganz deutlich in den Fahrzeugpapieren vermerkt sein.

Ausnahme:
Der TÜV Rheinland hat 1995 ein Mustergutachten für Einzelabnahmen von Jeep YJ erstellt, dass dann Grundlage für alle Einzelzulassungen von Jeep YJ nach 1995 war. In diesem Mustergutachten Nr. 55270287-02 vom 09.10.1995 wird der Fahrzeugaufbau beschrieben als: 2-türiger Pkw, offen, Hardtop oder Klappverdeck. Die Anlage 1 des Musterberichts (Bild) zeigt das Fahrzeug ausschließlich mit Türen.

Weiter ist unter IV Punkt 1. (Änderungen, wahlweise Ausrüstung, Rüstzustände) die Möglichkeit des Entfernens der Türen nicht aufgeführt.
Damit gilt für alle YJ, die auf Grund dieses Mustergutachtes zugelassen worden sind, dann eine Türenpflicht. Das ist nachvollziehbar und logisch.

Mir ist jedoch nicht bekannt, inwieweit man diese YJ mit Türenpflicht und andere YJ ohne Türenpflicht bei einer Kontrolle unterscheiden könnte, denn beide haben als Schlüsselnummer die "00000" eingetragen. Ob diese YJ mit Türenpflicht dann noch den Zusatz "Fahren im öffentlichen Straßenverkehr nur mit Türen" im Schein stehen haben, kann ich nicht sagen - sowas habe ich bisher auch noch nicht gesehen.

Jeep Deutschland beruft sich auf diesen Musterprüfbericht und begründet damit seine Ansicht, dass ALLE Jeep (CJ, YJ, TJ) auf der Straße nur MIT Türen fahren dürfen. Das ist rechtlich jedoch nicht bindend.

Dieser Musterprüfbericht galt übrigens genau 10 Jahre ab dem Tag der Ausstellung - somit ist er inzwischen ab 2005 ungültig, und kann nicht mehr zur Neu-Prüfungen von importierten YJ herangezogen werden. Weder Jeep Deutschland noch der TÜV Rheinland waren jedoch in der Lage, mir noch eine Kopie dieses Musterprüfberichtes zur Verfügung zu stellen.


Jeep Wrangler TJ:
Im Jahr 1996 sind wie schon erwähnt die EU-Vorschriften über den Aufprallschutz in Kraft getreten. Diese Vorschriften ( RL 96/27/EG über den Schutz der Kraftfahrzeuginsassen beim Seitenaufprall und der RL 96/79/EG über den Schutz der Kraftfahrzeuginsassen beim Frontalaufprall) gelten für alle Fahrzeugbauserien mit EG-Typgenehmigung.

Der TJ hat eine solche EU-Typgenehmigung - Nr. e11*93/81*0043 - und zwar von der britischen Prüfbehörde, dem Gegenstück unseres deutschen KBA. Auf Grund dieser Genehmigung haben alle TJ in Deutschland ihre Fahrzeugbriefe bekommen.

Somit gelten die oben genannten Anforderungen AUCH FÜR DEN TJ. Laut Auskunft des Kraftfahrtbundesamtes ist der TJ MIT Türen in die Prüfung gegangen und hat dann die Genehmigung bekommen - somit sind beim TJ die Türen Teil der Voraussetzung für die Erlangung eines deutschen Fahrzeugbriefes. Baut man die Türen aus, sind die Voraussetzungen die der Wagen beim Crash-Test erfüllt hat nicht mehr gegeben.

Daraus ergibt sich, dass beim Jeep Wrangler TJ durch das Fahren ohne Türen die Betriebserlaubis erlischt. So ist ist das Fahren ohne Türen beim TJ nicht zulässig.

Das gilt dann gleichermaßen auch für alle später in Verkehr gekommenen Modelle (JK, JK unlimited).


Ausnahme:
Hat ein TJ auf Grund einer Einzelabnahme nach §21 StVZO (erkennbar an der Schlüsselnummer "00000" in der Zulassungsbescheinigung) eine Betriebserlaubnis erhalten, so gilt die Türenpflicht NICHT, denn laut Auskunft des TÜV Nord sind die Richtlinien ( RL 96/27/EG über den Schutz der Kraftfahrzeuginsassen beim Seitenaufprall und der RL 96/79/EG über den Schutz der Kraftfahrzeuginsassen beim Frontalaufprall] bei Einzelabnahmen nach §21 StVZO NICHT anzuwenden. Diese TJ dürfen auch ohne Türen fahren.


Aussage von Jeep Deutschland:
Jeep Deutschland vertritt den Standpunkt, dass das Fahren im öffentlichen Straßenverkehr nur MIT Türen zulässig ist. Aus Herstellersicht ist das nachvollziehbar, um bei Unfällen Regreßansprüche abzuwenden.
Das ist jedoch rechtlich nicht bindend, da die straßenverkehrsrechtlichen Vorschriften dem vorgehen.

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Zitat Ende

Viele Grüße
Zide



Interprätiere ich das jetzt richtig:

Ich habe ein Auto mit dem man Werbung macht wie es ohne Türen fährt!
Aber im Straßenverkehr dürfen wir am JK die Türen nicht ausbauen?

Was ist das für n Mist?

Ich glaub ich geb das Teil zurück ind kauf mir was anderes!
Ist doch ne sauerei!


Was kostet das Fahren ohne Türen an Straffe?

Ich werd jedenfalls weiter im Sommer ohne Türen fahren!

Jetzt schonmal rein aus Protest!
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