falsch interpretiert. Es muss nicht genau der eingetragene Geschwindigkeitsindex gefahren werden, sondern kein langsamerer. Siehe dazu folgende Passage im mittlerweile aktualisierten ADAC Bericht:
Welche Reifen sind verboten?
Folgende Reifen dürfen in den Sommermonaten nicht verwendet werden: Winterreifen bzw. Ganzjahresreifen mit M+S-Kennzeichnung mit höherem Geschwindigkeitsindex (ab „R“), die unter dem in der Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) eingetragenen Speed-Index liegen.
Das ist zwar in Italien eigentlich ein Schmarrn, da die eh nur maximal 130 km/h dürfen, aber andererseits ist's für unsereins kein Problem, solange der Geschwindigkeitsindex des Reifens gemäß Fahrzeugpapiere eingehalten oder überschritten wurde.
Ergo:
Stefans Cappu am Gardasee ist gar kein Problem.
Servus
Brummi