Beleuchtung am Willys in der Schweiz
Verfasst: Dienstag 24. April 2007, 17:50
Ich war Heute uff d'r MFK (TüV) um mich noch schlauer zu machen ::) noch schlauer tönt guet ;D
Meine ganze Befürchtungen waren für die Katz. Es gilt mien Typenschein von anno 1949 http://www.jeep-willys.ch/willys/pdf/Typenschein184.pdf + Punkt 2 und 3 unten (damit kann ich leben)
Ich habe in Strassenverkehrsrecht nach geschaut da steht nix über Oldtimer und Veteranen.
Der nette Chef auf der MFK wollte mir erst klar machen, dass ich umrüsten muss auf Heutigen Standart.
Ein längeres Gespräch und 2 Ordner später haben wir gemeinsam raus gefunden dass:
in der Schweiz! mit einer Regelung v. 1959
1.) Blinker für Oldtimer nicht Pflicht sind wenn Winker da sind hab i
2.) 2 Rückstrahler montiert sein müssen hab i
3.) 2 Rücklichter m. Stopplicht pflicht sind hab i
4.) Wenn i denn Hänger am Willys hab, reicht es wenn der Hänger blinkt! Der Willys muss dann immer noch nicht blinken
Das Ganze mit einem grossen ABER Es wäre besser wenn der Willys blinken würde (was mich aber nit interessiert) :D
Meine ganze Befürchtungen waren für die Katz. Es gilt mien Typenschein von anno 1949 http://www.jeep-willys.ch/willys/pdf/Typenschein184.pdf + Punkt 2 und 3 unten (damit kann ich leben)
Ich habe in Strassenverkehrsrecht nach geschaut da steht nix über Oldtimer und Veteranen.
Der nette Chef auf der MFK wollte mir erst klar machen, dass ich umrüsten muss auf Heutigen Standart.
Ein längeres Gespräch und 2 Ordner später haben wir gemeinsam raus gefunden dass:
in der Schweiz! mit einer Regelung v. 1959
1.) Blinker für Oldtimer nicht Pflicht sind wenn Winker da sind hab i
2.) 2 Rückstrahler montiert sein müssen hab i
3.) 2 Rücklichter m. Stopplicht pflicht sind hab i
4.) Wenn i denn Hänger am Willys hab, reicht es wenn der Hänger blinkt! Der Willys muss dann immer noch nicht blinken
Das Ganze mit einem grossen ABER Es wäre besser wenn der Willys blinken würde (was mich aber nit interessiert) :D