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AHK Jeep CJ5

Verfasst: Donnerstag 21. August 2008, 17:18
von Claude
No wünschen wir schöne Ferien 8)

erholt euch guet Bild

AHK Jeep CJ5

Verfasst: Freitag 22. August 2008, 05:03
von CanadaChris
da schliess ich an und wünsch dir und deiner Familie einen schönen Urlaub Uwe.

Gruss Chris

AHK Jeep CJ5

Verfasst: Freitag 22. August 2008, 05:11
von DocUwe
so sehen genietete Bremsschuhe/Beläge für den Willys aus usa aus:
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AHK Jeep CJ5

Verfasst: Freitag 22. August 2008, 05:19
von CanadaChris
Post war aber früh da ;D

AHK Jeep CJ5

Verfasst: Freitag 22. August 2008, 10:22
von DocUwe
kam schon gestern ;)
Danke für die lieben Grüsse von Euch Willys-Fahrern!
Schaut übrigens in die nächste Oktober-Off Road - dort wirst Du den MB 'in action' sehen ::)
Gruessli Uwe

AHK Jeep CJ5

Verfasst: Freitag 2. Januar 2009, 15:03
von Bonikowski
Hallo
Ich wollte auf diesem Wege für alle im Forum die Besten Neujahrsgrüße senden!
Und einen kleinen Zwischenbericht was Tüv u. Anhänger angeht.
Der ist mittlerweile fast fertig nur mit Tüv ist noch nix.
Habe 2 Stationen durch, der erste meinte so etwas würde er generell überhaupt nicht eintragen u. der zweite hatte keine Ahnug , das ganze auch zugegeben u. desshalb nicht eingetragen :-[ !!
Ich habe die StVZO studiert u. mir die wichtigen Seiten ausgedruckt. Der Anhänger ist BJ. 1943 ,somit sollte Öse kein Problem sein. Für den Jeep BJ. 68 werde ich mir wohl die Rockinger Kupplung besorgen müssen.
Einen Tüvler zu finden der das versteht ist sicher das größere Problem ???
Hier dann noch ein paar Fotos.

Gruß Jens
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AHK Jeep CJ5

Verfasst: Freitag 2. Januar 2009, 15:51
von CanadaChris
wie wärs mit Wechselsystem von Alko? für den Jeep

AHK Jeep CJ5

Verfasst: Donnerstag 8. Januar 2009, 12:37
von M38A1
Hallo zusammen,

da Ihr gerade den typischen TÜV Supergau erlebt wollte ich Euch kurz ein Lächeln in Gesicht bringen indem ich Euch sage wie die Fakten sind:

1. Militärische Anhängerkupplungen waren füher in Deutschland verboten (Spiel). Sie müssen aber durch die Gleichstellung in der EU anerkannt und eingetragen werden - irgend etwas gutes muss die EU ja auch für Jeep Fahrer haben.

2. Für Zugösen und militärische Kupplungen gibt es KEINE vorgeschrieben Mindets- oder Maximalhöhe.
Damit passt die Anbringung am Jeep.

3. Ein AHK egal welchen Typs müss ein Typenschild haben (mit D-Wert usw.) hierfür gibt es 2 Ausnahmen:

-> Alter des Fahrzeugs - weiss ich nicht 100% sicher aber 1954 ist mir bekannt - diese Sonderregelung hat bei meinem Mowag Bj. 52 gegriffen.

-> Oder die Kupplung ist ein Originalteil ab Werk dann entfällt das Typenschild weil die AHK mit dem Fahrzeug typisiert ist und die Herstellerangabe gilt.

Deine Aufgabe ist es also über Bilder, Anleitungen und Manuals / Part Kataloge, Part Nummer usw. nachzuweisen, dass dieser Jeep mit dieser Kupplung ausgeliefert wurde.

Alle TÜV Bereiche haben eine Zentrale an die Du dich wenden kannst (beim TÜV Süd in Stuttgart) wenn der Prüfer keine Ahnung hat. Dann erhält der Ingenieur die Infos direkt und verbindlich und dann klappt's auch problemlos mit der Eintragung.

Ich selbst habe einem M38A1 Bj. 58 aus der Schweiz und daran einen Reber Jeep Anhänger Bj. 52. Du kannst mir gerne eine eMail senden dann schicke ich Dir eine Kopie meiner Eintragung zur Unterstützung.
M38A1 und CJ5 sind im groben identisch - sicher ist aber Rahmen, AHK und Anhängelast identisch.

Grüssle Micha

AHK Jeep CJ5

Verfasst: Donnerstag 8. Januar 2009, 13:31
von DocUwe
Willkommen im Forum!!!!! Auch wenn ich mich zurzeit etwas rar gemacht habe - es gibt bei mir nix neues - freue ich mich beim gelegentlichen guggen über einen "neuen", da die Willys-Gemeinde hier in Deutschland etwas rar besetzt ist.
Gruss Uwe :)