Tasche
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Seit April 2008 gilt ein neues Waffengesetz. Seither ist das "führen" von "Anscheinswaffen" verboten. Insofern ist es völlig egal, ob eine scharfe Waffe, eine schußunfähige Waffe, oder aber nur eine Modellwaffe in der Öffentlichkeit "geführt" wird, ob mit oder ohne Futteral.
Das ist auch keine OWI mehr, sondern Straftatbestand, also sollte man in D tunlichst die Finger davon lassen.
Lediglich der Transport von einem erlaubnisfreien Ort zu einem anderen erlaubnisfreien Ort ist unter gewissen Umständen gestattet, nämlich im verschlossenen (mit Vorhängeschloß!) Koffer oder Futteral. Dabei darf die "Waffe" nicht mit wenigen Handgriffen erreichbar sein.
Vergiß es also am besten mit dem Scabbard - Du kommst in Teufels Küche!
Das ist auch keine OWI mehr, sondern Straftatbestand, also sollte man in D tunlichst die Finger davon lassen.
Lediglich der Transport von einem erlaubnisfreien Ort zu einem anderen erlaubnisfreien Ort ist unter gewissen Umständen gestattet, nämlich im verschlossenen (mit Vorhängeschloß!) Koffer oder Futteral. Dabei darf die "Waffe" nicht mit wenigen Handgriffen erreichbar sein.
Vergiß es also am besten mit dem Scabbard - Du kommst in Teufels Küche!