AHK Jeep CJ5

vom Willys MA/MB bis M38A1 (alle zivilen und militärischen Modelle)
Claude

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Beitrag von Claude »

No wünschen wir schöne Ferien 8)

erholt euch guet Bild
CanadaChris

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Beitrag von CanadaChris »

da schliess ich an und wünsch dir und deiner Familie einen schönen Urlaub Uwe.

Gruss Chris
DocUwe
Röhrls Bruder
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Beitrag von DocUwe »

so sehen genietete Bremsschuhe/Beläge für den Willys aus usa aus:
Bild
JEEP® TJ Sahara 2004 Import aus USA/Japan
CanadaChris

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Beitrag von CanadaChris »

Post war aber früh da ;D
DocUwe
Röhrls Bruder
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AHK Jeep CJ5

Beitrag von DocUwe »

kam schon gestern ;)
Danke für die lieben Grüsse von Euch Willys-Fahrern!
Schaut übrigens in die nächste Oktober-Off Road - dort wirst Du den MB 'in action' sehen ::)
Gruessli Uwe
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Bonikowski

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Beitrag von Bonikowski »

Hallo
Ich wollte auf diesem Wege für alle im Forum die Besten Neujahrsgrüße senden!
Und einen kleinen Zwischenbericht was Tüv u. Anhänger angeht.
Der ist mittlerweile fast fertig nur mit Tüv ist noch nix.
Habe 2 Stationen durch, der erste meinte so etwas würde er generell überhaupt nicht eintragen u. der zweite hatte keine Ahnug , das ganze auch zugegeben u. desshalb nicht eingetragen :-[ !!
Ich habe die StVZO studiert u. mir die wichtigen Seiten ausgedruckt. Der Anhänger ist BJ. 1943 ,somit sollte Öse kein Problem sein. Für den Jeep BJ. 68 werde ich mir wohl die Rockinger Kupplung besorgen müssen.
Einen Tüvler zu finden der das versteht ist sicher das größere Problem ???
Hier dann noch ein paar Fotos.

Gruß Jens
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CanadaChris

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Beitrag von CanadaChris »

wie wärs mit Wechselsystem von Alko? für den Jeep
M38A1

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Beitrag von M38A1 »

Hallo zusammen,

da Ihr gerade den typischen TÜV Supergau erlebt wollte ich Euch kurz ein Lächeln in Gesicht bringen indem ich Euch sage wie die Fakten sind:

1. Militärische Anhängerkupplungen waren füher in Deutschland verboten (Spiel). Sie müssen aber durch die Gleichstellung in der EU anerkannt und eingetragen werden - irgend etwas gutes muss die EU ja auch für Jeep Fahrer haben.

2. Für Zugösen und militärische Kupplungen gibt es KEINE vorgeschrieben Mindets- oder Maximalhöhe.
Damit passt die Anbringung am Jeep.

3. Ein AHK egal welchen Typs müss ein Typenschild haben (mit D-Wert usw.) hierfür gibt es 2 Ausnahmen:

-> Alter des Fahrzeugs - weiss ich nicht 100% sicher aber 1954 ist mir bekannt - diese Sonderregelung hat bei meinem Mowag Bj. 52 gegriffen.

-> Oder die Kupplung ist ein Originalteil ab Werk dann entfällt das Typenschild weil die AHK mit dem Fahrzeug typisiert ist und die Herstellerangabe gilt.

Deine Aufgabe ist es also über Bilder, Anleitungen und Manuals / Part Kataloge, Part Nummer usw. nachzuweisen, dass dieser Jeep mit dieser Kupplung ausgeliefert wurde.

Alle TÜV Bereiche haben eine Zentrale an die Du dich wenden kannst (beim TÜV Süd in Stuttgart) wenn der Prüfer keine Ahnung hat. Dann erhält der Ingenieur die Infos direkt und verbindlich und dann klappt's auch problemlos mit der Eintragung.

Ich selbst habe einem M38A1 Bj. 58 aus der Schweiz und daran einen Reber Jeep Anhänger Bj. 52. Du kannst mir gerne eine eMail senden dann schicke ich Dir eine Kopie meiner Eintragung zur Unterstützung.
M38A1 und CJ5 sind im groben identisch - sicher ist aber Rahmen, AHK und Anhängelast identisch.

Grüssle Micha
DocUwe
Röhrls Bruder
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Beitrag von DocUwe »

Willkommen im Forum!!!!! Auch wenn ich mich zurzeit etwas rar gemacht habe - es gibt bei mir nix neues - freue ich mich beim gelegentlichen guggen über einen "neuen", da die Willys-Gemeinde hier in Deutschland etwas rar besetzt ist.
Gruss Uwe :)
JEEP® TJ Sahara 2004 Import aus USA/Japan
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