Mailantwort vom adac, bezgl. meiner Anfrage zu Ziffer 22 im Kfz Schein und Anhängern:
Von: max.pliefke@adac.de [mailto:max.pliefke@adac.de]
Gesendet: Freitag, 13. Juni 2014 13:59
Betreff: AW: ADAC-Rechtsberatung: #Aktenzeichen: JZE-14-15787#
vielen Dank für Ihre Anfrage an die Juristische Zentrale.
Nach unseren Informationen muss, wie beschrieben, der Geschwindigkeitsindex
auf den verwendeten Reifen die Geschwindigkeit erreichen oder überschreiten,
die dem Geschwindigkeitsindex in den Zulassungspapieren entsprechen. Da in
Ihren Zulassungspapieren unter den Bemerkungen zu Punkt 22 M+S-Reifen mit
dem Index Q eingetragen sind, sind bei der Verwendung von M+S-Reifen mit
diesem Geschwindigkeitsindex (Q) keine Probleme zu erwarten.
Nach Auskunft der italienischen Behörde gelten die Vorschriften auch für
Anhänger und Motorräder.
Wir hoffen, Ihnen mit diesen Informationen behilflich gewesen zu sein.
Mit freundlichen Grüßen
Max Pliefke
Juristische Zentrale - Verkehrsrecht
ADAC e.V., Hansastraße 19, 80686 München
Tel.: 089/7676-6122, Fax: 089/7676-2599
mailto:max.pliefke@adac.de
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Gruß Heike
wenn das so stimmt, dann gibt's ja keine probleme..... ;)